Vertretungskonzept
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Das Vertretungskonzept der Gesamtschule Aspe
1. Ziel des Vertretungskonzepts
Unterricht ist die zentrale Aufgabe von Schule und steht im Mittelpunkt der pädagogischen Arbeit an der Gesamtschule Aspe. Seine Realisierung und somit die Minimierung von Unterrichtsausfall ist die Voraussetzung dafür, dem Bildungs- und Erziehungsauftrag unserer Schule gerecht zu werden.
Gleichzeitig ist festzuhalten, dass Unterricht im schulischen Alltag nicht immer in der geplanten Weise stattfindet. Die Gründe für Vertretungsunterricht oder „Unterrichtsausfälle" sind vielschichtig und müssen auch vor dem Hintergrund begrenzter Ressourcen betrachtet werden.
Das vorliegende Vertretungskonzept unserer Schule hat den Anspruch, im Falle der Abwesenheit eines/einer Lehrers/Lehrerin, die Qualität und die Kontinuität des Unterrichts so weit wie möglich zu erhalten und Unterrichtsausfälle zu minimieren.
Das Konzept soll Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Berechenbarkeit für unsere Schülerinnen und Schüler, die Eltern und das Kollegium schaffen.
- Vertretungsunterricht ist grundsätzlich Unterricht und nach Möglichkeit auch Fachunterricht des zu vertretenden Faches.
- Grundsätzlich wird an der Gesamtschule Aspe in den Jahrgängen 5 und 6 jede Unterrichtsstunde, auch nachmittags, vertreten. Dieser Sachverhalt ist Teil unseres Ganztagskonzepts.
- Die verlässliche Sicherung des Schulunterrichts in der gesamten Sekundarstufe 1, zumindest am Vormittag, ist für die meisten Eltern unserer Kinder eine wesentliche Voraussetzung, um Familie und Beruf miteinander vereinbaren zu können.
- Die Mehrarbeit und Belastung, die durch Vertretungsunterricht und zusätzliche Aufsichten verursacht werden, sollen auf das notwendige Maß beschränkt werden.
- Innerhalb des Kollegiums soll eine ausgewogene Monatsbelastung angestrebt werden.
- Die Gesamtschule Aspe ist eine Ganztagsschule - Unterricht kann nicht dadurch ersetzt werden, dass die Ganztagsangebote von Lehrkräften oder außerschulischem Personal entfallen.
3. Gründe für Vertretungsunterricht
3.1 Abweichungen vom StundenplanAbweichungen vom Stundenplan können eintreten bei:
- kurzfristigen Erkrankungen
- längerfristigen Erkrankungen
- Mutterschutz
- Elternzeit
- Sonderurlaub aus dienstlichen oder privaten Anlässen
- Abwesenheit bei Fortbildungen
- dienstlichen Aufgaben
- und anderen Gründen
3.2 „Planbare" und „nicht planbare“ Abweichungen vom Unterrichtsplan
3.2.1 „Planbare" Abweichungen vom Unterrichtsplan
Eine vorausschauende, schulorganisatorische Jahresplanung an der Gesamtschule Aspe trägt dazu bei, unsere Schulgemeinde bereits zu Schuljahresbeginn über dessen voraussichtlichen Ablauf zu informieren. Ziel einer solchen Jahresplanung ist es, die zur Verfügung stehenden organisatorischen Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Erteilung des Unterrichts und damit die Lernzeit zu sichern.
Der planmäßige Unterricht sowie die außerplanmäßigen schulischen Veranstaltungen müssen dabei aufeinander abgestimmt und alle Beteiligten frühzeitig informiert werden. Für die langfristige Planung von Vertretungsunterricht ist an der Gesamtschule Aspe z.B. sehr förderlich, dass Klassenfahrten der Jahrgänge in einem von der Schulkonferenz beschlossenen Zeitfenster stattfinden oder dass die Jahrgangsteams gemeinsame Wandertage festlegen.
3.2.2 „Nicht planbare" Abweichungen vom Unterrichtsplan
Größere Herausforderungen bereiten nicht planbare Abweichungen vom Unterrichtsplan. Hierbei handelt es sich in der Regel um kurzfristige Krankmeldungen oder sonstige Gründe, die einen (rechtzeitigen) Dienstantritt der Lehrer verhindern.
Größere Herausforderungen bereiten nicht planbare Abweichungen vom Unterrichtsplan. Hierbei handelt es sich in der Regel um kurzfristige Krankmeldungen oder sonstige Gründe, die einen (rechtzeitigen) Dienstantritt der Lehrer verhindern.
Solche nicht planbaren Absenzen werden der Schule in einem Zeitfenster von 7 Uhr bis 7.15 Uhr am Tag der Absenz telefonisch mitgeteilt, so dass auch kurzfristig für den aktuellen Schultag ein sinnvoller Vertretungsplan erstellt werden kann
4.1 Kurzfristige Abweichungen vom Stundenplan
Der kurzfristige Vertretungsunterricht wird vorrangig durch die Verwendung der Vertretungsreserve sowie über Mehrarbeit aufgefangen. Folgende Rangfolge wird generell bei der Einsatzplanung beachtet:
- Vertretung durch eine/n Klassenlehrer/in
- Vertretung durch Lehrkräfte, die in der jeweiligen Klasse unterrichten und dann in ihrem Unterrichtsfach im Stoff fortschreiten,
- Vertretung durch einen entsprechenden Fachlehrer,
- allgemeine Vertretung (weder klassen- noch fachbezogen),
- sonstige Maßnahmen wie das Koppeln von Lerngruppen oder das Auflösen von Teilgruppen.
4.2 Längerfristige Abweichungen vom Stundenplan
Bei länger anhaltenden Absenzen von Lehrerinnen oder Lehrern aber auch Fachräumen oder Klassenräumen wird ein Dauervertretungsplan erstellt, z.T. mit temporären Anpassungen in Stundenplänen und unter Beteiligung des Lehrerrats und der AfG. Die Erstellung des Dauervertretungsplanes erfolgt unter den unter 4.1 genannten Kriterien.
Aus der Möglichkeit der Inanspruchnahme folgender Maßnahmen wird (z.T. in Absprache mit der Bezirksregierung) ausgewählt:
- Nutzung der Vertretungsreserve
- bezahlte Mehrarbeit
- Ausgleich der Mehrarbeit über das schulinterne Jahresarbeitszeitkonto bei Dauervertretung möglich
- Abordnung
- Versetzung
- Neueinstellung
Auch mit Mitteln, wie z.B. dem befristeten Verschieben der Stundenanteile eines Faches in einer Klasse, kann Unterrichtsausfällen entgegen gewirkt werden. Vorübergehend würde in einem solchen Fall ein Fach mit einem höheren Stundenanteil unterrichtet. Nach Rückkehr der absenten Lehrkraft wird der ausgefallene Stundenanteil nach Möglichkeit wieder ausgeglichen.
Die Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden einer Lehrerin oder eines Lehrers kann vorübergehend aus schulorganisatorischen Gründen um bis zu sechs Stunden über- oder unterschritten werden. Eine Überschreitung um mehr als zwei Stunden soll in der Regel nicht ohne Zustimmung der betroffenen Person erfolgen, wenn sie über zwei Wochen hinaus andauert. Die zusätzlich oder weniger erteilten Unterrichtsstunden sind innerhalb des Schuljahres auszugleichen, ausnahmsweise im folgenden Schuljahr (§ 2 Absatz 4 VO zu § 93 Absatz 2 SchulG).
4.3 Organisatorische Regelungen 4.3.1 Organisatorische Umsetzung des Vertretungsplans
- Alle Kolleginnen und Kollegen nehmen zu Beginn ihres Dienstes in der Schule Kenntnis vom Vertretungsplan.
- Mindestens die Klassensprecher einer jeden Klasse nehmen vor der ersten Stunde Kenntnis vom Vertretungsplan.
- In den ersten Stunden eines jeden Wochenarbeitstages stehen Vertretungspräsenzen für den spontanen Einsatz bei nicht planbaren Absenzen zur Verfügung. Diese Stunden werden durch das Kürzel „BB“ („Bezahlte Bereitschaft“) im Stundenplan gekennzeichnet, aus der Vertretungsreserve finanziert und dem schulinternen Jahresarbeitszeitkonto, unabhängig vom tatsächlichem Einsatz, mit 0,5 Std. gutgeschrieben.
- Für Vertretungsunterrichte in den Stunden 2 – 9 werden unter Berücksichtigung der unter 4.1 genannten Kriterien vorrangig die Kolleginnen und Kollegen eingesetzt, die in den entsprechenden Unterrichtsstunden eine PS-Stunde haben (s. u. „4.3.3 Gleichmäßige Verteilung der Belastungen“)
- Weiterhin stehen Präsenzstunden aus der Vertretungsreserve zur Kompensation von Absenzen zur Verfügung. Diese werden im Stundenplan als „VS“-Stunde gekennzeichnet und werden, unabhängig vom Einsatz, dem schulinternen Jahresarbeitszeitkonto mit dem Faktor 0,5 zu geschlagen.
- Eine gesonderte Abrechnung von „BB“ oder „VS“ Stunden im Rahmen der Mehrarbeitsabrechnung ist nicht möglich.
- Zu Beginn eines jeden Schultages, spätestens vor Beginn des individuellen Unterrichts, ist der Vertretungsplan von jeder Lehrkraft zur Kenntnis zu nehmen. „Ad hoc“-Veränderungen werden aktiv von den Mitarbeitern im Orga-Büro kommuniziert.
4.3.2 Inhaltliche Umsetzung des Vertretungsplans
- In der Regel, jedoch unter Berücksichtigung des tatsächlichen Absenzgrundes, stellt die abwesende Lehrkraft Planungsunterlagen / Unterrichtsmaterial zur Verfügung. Diese Hinweise und Materialien werden neben dem Vertretungsplan im Inforaum ausgehängt.
- Paralleles Arbeiten in den Jahrgangsfachteams sowie die parallele inhaltliche Vorbereitung von Klassenarbeiten und Tests (s. Beschlüsse im Konzept „Gesamtschule Aspe – eine Teamschule“) ermöglicht die inhaltliche Vorbereitung von Vertretungsstunden unter Inanspruchnahme dieser inhaltlichen Kooperationsformen.
- Die Strukturen des Lernbüros der Gesamtschule Aspe (s. Beschlüsse im Rahmen des Konzepts „Lernbüro“) ermöglichen es, jedem vertretenden Fachlehrer Aufsicht über die Fortführung des eigenständigen Arbeitens an den Themen im Rahmen der Lernbüroarbeit in den Fächern Mathematik, Englisch, Deutsch oder Gesellschaftslehre zu führen.
4.3.3 Gleichmäßige Verteilung der Belastungen
Die Lehrerkonferenz der Gesamtschule Aspe hat am 10.12.2013 die „Planbaren Springstunden“ eingeführt, um auf der einen Seite die Belastung durch Vertretungsunterricht zu verteilen und auf der anderen Seite eine maximale Planungssicherheit für Kolleginnen und Kollegen zu gewährleisten. Jede Kollegin und jeder Kollege finden „PS-Stunden“ nach dem unten stehenden Schlüssel in seinem Stundenplan. Mögliche Vertretungsunterrichte finden mit großer Wahrscheinlichkeit in diesen PS-Stunden statt. Nur dann, wenn auf dem Vertretungsplan ein Einsatz vorgesehen ist, muss Vertretungsunterricht geleistet werden. Dieser kann im Rahmen der Vorgaben dann auch abgerechnet werden. Eine Anwesenheitspflicht besteht nur dann, wenn ein Einsatz auf dem Vertretungsplan vorgesehen ist. Liegt eine PS Stunde vor dem regulären Unterricht, ist eine Anwesenheit nur dann erforderlich, wenn am Vortag ein Einsatz auf dem Vertretungsplan vorgesehen ist.
Ein großer Vorteil der PS Stunden ist, dass der Vertretungsunterricht sehr gleichmäßig auf das gesamte Kollegium verteilt werden kann. Der/die Kollege/in mit einem ohnehin „guten“ Stundenplan ohne viele Springstunden findet genauso viele PS Stunden in seinem Std.-Plan wie der/die Kollege/in mit einem Std.-Plan mit ohnehin vielen Springstunden.
Die Anzahl der PS-Stunden ist abhängig von den zu gebenden Unterrichtsstunden:
- Vollzeitlehrkräfte: 4 PS Stunden
- Teilzeitlehrkräfte £25 Std.: 3 PS Stunden
- Teilzeitlehrkräfte £18 Std.: 2 PS Stunden
- Teilzeitlehrkräfte £12 Std.: 1 PS Stunde
Wird das reguläre Unterrichtsdeputat um mehr als 2 Stunden aufgrund von Abordnungen oder Ermäßigungen unterschritten, erfolgt eine Anpassung der PS-Stundenzahl.
4.3.4 Unterrichtsausfälle in der Sekundarstufe II
Zum Zeitpunkt der Erstellung des vorliegenden Vertretungskonzepts befindet sich die Gesamtschule Aspe im Aufbau, in Schuljahr 2016/17 wird die erste Einführungsphase (Jahrgangsstufe 11) an unserer Schule starten. Perspektivisch sei schon hier erwähnt, dass der Vertretungsunterricht in der Sekundarstufe II in aller Regel nicht durch eine Fachkraft erteilt werden kann. Um den Schülerinnen und Schülern ein selbstständiges Arbeiten zu ermöglichen, bietet es sich jedoch zum Beispiel an, in der Bibliothek/Selbstlernzentrum der Gesamtschule Aspe fachspezifisches Material zusammen zu stellen.
Dieses haben die Schülerinnen und Schüler im Fall der Abwesenheit ihrer Lehrerin oder ihres Lehrers zu nutzen, um eigenverantwortlich fachspezifische Bearbeitungen des Lernstoffs durchzuführen (z.B.: Wiederholungen, Vertiefungen).
Eine Vertiefung und Verabschiedung einer detaillierten inhaltlichen Ausgestaltung dieses Teilbereiches des Vertretungskonzepts unserer Schule wird zu dem entsprechenden Zeitpunkt erfolgen.
4.4 Dokumentationen des Vertretungsunterrichts
Nach der Durchführung von Vertretungsunterricht ist dieser im Klassenbuch zu dokumentieren. Eine kurze Rückmeldung an den/die zu vertretenden Kollegen/in erleichtert diesem, nach Rückkehr, die kontinuierliche Fortführung des Unterrichtsganges. Die Abrechnung der Mehrarbeit erfolgt von dem/der betroffenen Kollegen/in über das Mehrarbeitsformular. Detaillierte Informationen zur individuellen Mehrarbeit stellt das Orga Büro der Gesamtschule Aspe auf Wunsch zur Verfügung.
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