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Abschlüsse
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Schulabschlüsse

An der Gesamtschule können am Ende der Sekundarstufe I und in der Sekundarstufe II alle Schulabschlüsse der weiterführenden Schulen (Hauptschule, Realschule, Gymnasium) erworben werden. Je nach Zugehörigkeit zu E-/G-Kursen und den Leistungen in den einzelnen Fächern und Lernbereichen werden nach Klasse 9 bzw. am Ende der Klasse 10 folgende Abschlüsse vergeben:

  • Hauptschulabschluss nach Klasse 9 (HA 9)
  • Hauptschulabschluss nach Klasse 10 (HA 10) / Sekundarabschluss
  • mittlerer Schulabschluss oder Fachoberschulreife (FOR)
  • mittlerer Schulabschluss bzw. FOR mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (FORQ)

Die Abschlussvergabe wird in der Sekundarstufe I durch die APO-SI (Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I) geregelt. Für die jeweiligen Abschlüsse gibt es folgende Abschlussbestimmungen:


Hauptschulabschluss nach Klasse 9 (HA 9)

Am Ende der 9. Klasse werden die Schülerinnen und Schüler nach den Bedingungen der Hauptschule versetzt.

Sie erwerben gleichzeitig den Hauptschulabschluss nach Klasse 9, wenn sie folgende Leistungsbedingungen erfüllen:

  • mindestens ausreichende Leistungen in allen Fächern
  • höchstens zwei mangelhafte Leistungen, davon nur eine in Deutsch oder Mathematik


Hauptschulabschluss nach Klasse 10 (HA 10)

  • mindestens ausreichende Leistungen in allen Fächern
  • höchstens zwei mangelhafte Leistungen,davon nur eine in Deutsch, Mathematik, Lernbereich Arbeitslehre undLernbereich Naturwissenschaften (Fächer Chemie und Physik)


Mittlerer Abschluss oder Fachoberschulreife (FOR)

  • Teilnahme an zwei Erweiterungskursen im Jahrgang 10
  • ausreichende Leistungen in den Erweiterungskursen
  • befriedigende Leistungen in den Grundkursen
  • ausreichende Leistung im Fach des Wahlpflichtbereiches
  • zweimal befriedigende Leistungen, im Übrigen ausreichende Leistun-gen in den nicht fachleistungsdifferenzierten Fächern (wie z.B. Kunst, Musik, Religion, Sport, GL, Physik, Wirtschaft, Hauswirtschaft)


Mittlerer Abschluss oder Fachoberschulreife mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (FORQ)

  • Teilnahme an drei Erweiterungskursen im Jahrgang 10
  • befriedigende Leistungen in den Erweiterungskursen
  • gute Leistung in dem Grundkurs
  • befriedigende Leistung im Fach des Wahlpflichtbereiches
  • befriedigende Leistungen in nicht fachleistungsdifferenzierten Fächern


Gymnasiale Oberstufe

An allen Gesamtschulen und Gymnasien des Landes NRW gelten die Bestimmungen der APO-GOSt (Ausbildungsordnungs- und Prüfungsordnung für die gymnasiale Oberstufe).

Seit Beginn des Schuljahres 2016/17 hat die Gesamtschule Aspe ihre gymnasiale Oberstufe eingerichtet. Die ersten Schülerinnen und Schüler der Gesamtschule Aspe werden im Schuljahr 2018/19 nach der zentralen Abschlussprüfung ihr Abitur erreichen.

Wir vergeben folgende Abschlüsse in der SII

  • Fachhochschulreife nach Jahrgangsstufe 11 (schulischer Teil)
  • Fachhochschulreife nach Jahrgangsstufe 12 (schulischer Teil)
  • Allgemeine Hochschulreife (Abitur) nach Jahrgangsstufe 13
Referenz Nr. 137
Homepage Admininstrator
19. August 2016, 22:13 Uhr
Homepage Admininstrator (Redakteur)

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