Abschlüsse
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Schulabschlüsse
An der Gesamtschule können am Ende der Sekundarstufe I und in der Sekundarstufe II alle Schulabschlüsse der weiterführenden Schulen (Hauptschule, Realschule, Gymnasium) erworben werden. Je nach Zugehörigkeit zu E-/G-Kursen und den Leistungen in den einzelnen Fächern und Lernbereichen werden nach Klasse 9 bzw. am Ende der Klasse 10 folgende Abschlüsse vergeben:
- Hauptschulabschluss nach Klasse 9 (HA 9)
- Hauptschulabschluss nach Klasse 10 (HA 10) / Sekundarabschluss
- mittlerer Schulabschluss oder Fachoberschulreife (FOR)
- mittlerer Schulabschluss bzw. FOR mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (FORQ)
Die Abschlussvergabe wird in der Sekundarstufe I durch die APO-SI (Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I) geregelt. Für die jeweiligen Abschlüsse gibt es folgende Abschlussbestimmungen:
Hauptschulabschluss nach Klasse 9 (HA 9)
Am Ende der 9. Klasse werden die Schülerinnen und Schüler nach den Bedingungen der Hauptschule versetzt.
Sie erwerben gleichzeitig den Hauptschulabschluss nach Klasse 9, wenn sie folgende Leistungsbedingungen erfüllen:
- mindestens ausreichende Leistungen in allen Fächern
- höchstens zwei mangelhafte Leistungen, davon nur eine in Deutsch oder Mathematik
Hauptschulabschluss nach Klasse 10 (HA 10)
- mindestens ausreichende Leistungen in allen Fächern
- höchstens zwei mangelhafte Leistungen,davon nur eine in Deutsch, Mathematik, Lernbereich Arbeitslehre undLernbereich Naturwissenschaften (Fächer Chemie und Physik)
Mittlerer Abschluss oder Fachoberschulreife (FOR)
- Teilnahme an zwei Erweiterungskursen im Jahrgang 10
- ausreichende Leistungen in den Erweiterungskursen
- befriedigende Leistungen in den Grundkursen
- ausreichende Leistung im Fach des Wahlpflichtbereiches
- zweimal befriedigende Leistungen, im Übrigen ausreichende Leistun-gen in den nicht fachleistungsdifferenzierten Fächern (wie z.B. Kunst, Musik, Religion, Sport, GL, Physik, Wirtschaft, Hauswirtschaft)
Mittlerer Abschluss oder Fachoberschulreife mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (FORQ)
- Teilnahme an drei Erweiterungskursen im Jahrgang 10
- befriedigende Leistungen in den Erweiterungskursen
- gute Leistung in dem Grundkurs
- befriedigende Leistung im Fach des Wahlpflichtbereiches
- befriedigende Leistungen in nicht fachleistungsdifferenzierten Fächern
Gymnasiale Oberstufe
An allen Gesamtschulen und Gymnasien des Landes NRW gelten die Bestimmungen der APO-GOSt (Ausbildungsordnungs- und Prüfungsordnung für die gymnasiale Oberstufe).
Seit Beginn des Schuljahres 2016/17 hat die Gesamtschule Aspe ihre gymnasiale Oberstufe eingerichtet. Die ersten Schülerinnen und Schüler der Gesamtschule Aspe werden im Schuljahr 2018/19 nach der zentralen Abschlussprüfung ihr Abitur erreichen.
Wir vergeben folgende Abschlüsse in der SII
- Fachhochschulreife nach Jahrgangsstufe 11 (schulischer Teil)
- Fachhochschulreife nach Jahrgangsstufe 12 (schulischer Teil)
- Allgemeine Hochschulreife (Abitur) nach Jahrgangsstufe 13